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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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II. Ritual und Liturgie

Die zweite Sektion „Ritual und Liturgie“ knüpft mit Illustrationen zum Akt der Salbung und Krönung des alttestamentarischen Königs Saul (Hinweis Nr. II.7, Hinweis II.8) an das vorangehende Thema der Herrschaftslegitimation an. Mit Darstellungen zur Weihe und Inthronisation des Papstes als der höchsten geistlichen Instanz verweist die Ausstellung zudem auf das große Feld innerkirchlicher Investiturriten (Hinweis Nr. II.5, Hinweis II.6). Das sowohl bei der Königs- wie auch der Papsterhebung fassbare Ineinandergreifen von religiösen und weltlichen Akten stellte keine Ausnahme dar: Ein Beispiel ist die Eheschließung, bei der neben dem liturgischen Eheversprechen vor dem Priester (Hinweis Nr. II.12) auch das weltliche Ritual nicht fehlen durfte, mit dem die Brautleute ins Ehebett geleitet wurden (Hinweis Nr. II.13). Damit rückte der körperliche Vollzug der Ehe neben das von der Kirche geforderte wechselseitige Einverständnis des Brautpaares.

Dass auch die Zeitgenossen bereits die Variation und Veränderbarkeit von Ritualen registrierten, lässt sich gerade an der Liturgie zeigen: Während eine Zeichnung aus dem hochmittelalterlichen Rolandslied die „katholische“ Eucharistie mit der Hostienkommunion präsentiert (Hinweis Nr. II.2), demonstrierte Kurfürstin Anna von Sachsen im 16. Jahrhundert mit der Kelchkommunion für Laien ihre lutherische Konfessionsangehörigkeit (Hinweis Nr. II.3). Doch auch vor der Reformation im 16. Jahrhundert war durch die Koexistenz der römischen und byzantinisch-orthodoxen Kirche schon ein Bewusstsein für unterschiedliche liturgische Traditionen entwickelt (Hinweis Nr. II.10). Schließlich wurden auch die Riten fremder Religionen, wiewohl als „Götzendienst“ verurteilt, ins Bild gesetzt und so mit den eigenen Traditionen verglichen (Hinweis Nr. II.11).

Obwohl Tauf-, Hochzeits- und Sterbesakramente (Hinweis Nr. II.12, Hinweis II.14-17) in das Leben eines jeden eingriffen, ist auch in den in dieser Sektion versammelten Bildzeugnissen vor allem die Sphäre der gesellschaftlichen Elite zu fassen. Der Adel nutzte die religiösen Riten nicht nur zur Demonstration seiner Frömmigkeit, sondern ebenso zur weltlichen Repräsentation. Wie etwa der als Staatsakt inszenierte Trauerzug für den toten Herzog von Jülich-Kleve-Berg 1629 zeigt (Hinweis Nr. II.17), waren die hierarchischen Verhältnisse durch die Prozessionsordnung, durch Kleidung, Attribute und Titulaturen stets präsent.

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