Die Universitätsbibliothek Heidelberg sucht studentische Hilfskräfte (ungeprüft) für die Abteilung Benutzung III in der Zweigstelle Neuenheim, Im Neuenheimer Feld 368, für die unten beschriebenen Tätigkeitsbereiche.
Vertragsbeginn ist der 15.11.2010
Tätigkeitsbereich 1: Es wird eine studentische Hilfskraft für den Einsatz in der Ausleihe mit 40 Stunden im Monat gesucht.
Tätigkeitsprofil: Die studentische Hilfskraft soll nach einer Einarbeitungszeit in folgenden Benutzungsbereichen nach Bedarf flexibel einsetzbar sein: Magazine: Rückstellen von Magazinbeständen Ausleihe: Einsatz am Rückgabe- und Ausgabeschalter, Übernahme von Diensten auch an Samstagen
Tätigkeitsbereich 2: Es wird eine studentische Hilfskraft (ungeprüft) für den Einsatz im Bereich Informationszentrum/Lesesaal abends und am Wochenende mit 40 Stunden im Monat gesucht.
Tätigkeitsprofil: Die studentische Hilfskraft soll nach einer Einarbeitungsphase die Aufsichts-, Auskunfts- und Verbuchungstätigkeiten in diesem Bereich übernehmen, werktags von 16:00 Uhr (freitags 15:30 Uhr) bis 22:00 Uhr, samstags und sonntags von 8:45 Uhr bis 22.00 Uhr (in mehreren Schichten).
Voraussetzungen für beide Tätigkeitsbereiche: Gute PC-Kenntnisse und Grundkenntnisse im Bereich der Literaturrecherche werden erwartet, Interesse an bibliothekarischen Arbeitsfeldern ist wünschenswert. Ein gewisses Maß an körperlicher Belastbarkeit wird vorausgesetzt. Ebenso erwarten wir Flexibilität bei den Arbeitszeiten und ein freundliches Auftreten.
Eine Kombination beider Tätigkeitsbereiche ist möglich.
Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarif für ungeprüfte wissenschaftliche Hilfskräfte.
InteressentInnen bewerben sich bitte bis 2.11.2010 per Mail mit einem kurzen Lebenslauf bei: Gundi Keller, E-Mail: keller@ub.uni-heidelberg.de
Bitte geben Sie bei der Bewerbung an, für welchen Tätigkeitsbereich Sie sich interessieren und ob Sie die Bewerbung auch für zukünftig frei werdende Hiwi-Stellen aufrecht erhalten möchten, falls die Wahl dieses Mal nicht auf Sie fällt.
Bitte beachten Sie, dass das Auswahlverfahren erst nach Bewerbungsschluss erfolgt und der Eingang Ihrer Bewerbung nicht bestätigt wird.