Digitales Wunschbuch „Kunst“

Die Universitätsbibliothek Heidelberg betreut seit weit über 70 Jahren mit Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) den Sammelschwerpunkt „Mittlere und Neuere Kunstgeschichte bis 1945 und Allgemeine Kunstwissenschaft”. Auftrag ist neben dem umfassenden Sammeln gedruckter und elektronischer Medien auch die Bereitstellung von retrodigitalisierten historischen Drucken aus diesem Fachgebiet.

Trotz des Angebots von über 500.000 kunstwissenschaftlichen Medien kann es sein, dass ein von Ihnen benötigter Titel in unserem Bestand fehlt, oder ein Buch noch nicht digitalisiert wurde. In einem solchen Fall können Sie uns nun Ihr ‚Wunschbuch‘ melden und wir kümmern uns um eine für Sie kostenlose Beschaffung oder Digitalisierung des Bandes.

Goldene Wunderlampe mit Sternen

Anschaffungswunsch

Wenn Sie einen benötigten Titel in unserem HEIDI-OPAC nicht gefunden haben, freuen wir uns, wenn Sie ihn zur Anschaffung vorschlagen.

  • Wenn Sie einen Benutzerausweis der UB Heidelberg haben, können Sie uns einen Anschaffungsvorschlag mit Vormerkmöglichkeit schicken.
  • Ohne Benutzerausweis der UB Heidelberg können Sie uns Ihren Anschaffungsvorschlag mit Benachrichtungsmöglichkeit schicken. Wir benachrichtigen Sie, wenn das Buch bei uns verfügbar ist, so dass Sie es per Fernleihe / Subito bestellen können.

Digitalisierungswunsch

Bitte wenden Sie sich per E-Mail mit Ihrem Digitalisierungsvorschlag an Dr. Maria Effinger und machen Sie möglichst genaue Angaben, um welchen Titel es sich handelt.

Digitalisiert werden können folgende Titel:

  • Gemeinfreie Bücher, also Titel, deren Autor:innen mehr als 70 Jahre tot sind
  • Sie sind selbst der Autor/die Autorin und übertragen uns die einfachen Nutzungsrechte zur Digitalisierung eines Aufsatzes oder einer Monographie. Ggf. müssen hier noch die Rechte des Verlages etc. geprüft werden. Dabei unterstützen wie Sie gerne.
  • „Nicht verfügbare Werke“, also im Buchhandel nicht mehr verfügbare Werke aufgrund einer Lizenzvereinbarung mit der VG WORT auf Grundlage § 52 bis § 52e des Verwertungsgesellschaften-Gesetzes (VGG) und in § 61d bis § 61g des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Gerne informieren wir Sie darüber.
  • Sonstige Werke, allerdings nur, wenn mit Autor:in und Verlag die Rechte geprüft wurden.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie in Fragen der Rechteklärung.