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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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D. Die Zeit des Nationalsozialismus (1933 bis 1945) – „Badischer Judenerlass”



„Badischer Judenerlass”

„Badischer Judenerlass”: Die erste Verordnung zur „Beurlaubung sämtlicher Juden im öffentlichen Dienst” wurde am 5. April 1933 - zwei Tage vor dem Reichsgesetz - vom badischen Innenminister erlassen. Unter dem Vorwand einer „starken Beunruhigung der Bevölkerung” wurde angeordnet, „zum Schutze und im Interesse” der badischen Juden alle Staatsbediensteten „der jüdischen Rasse” bis auf weiteres zu beurlauben.


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