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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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A. Die ersten vier Jahrhunderte (1386 bis 1800) – Jüdische Studenten 1724 bis 1800 in Heidelberg



Kurfürstliche Zulassung zur Promotion

Zulassung der "Schutzjuden zu Mannheim" Elkan Heymann Bacharach und seines Neffenzur medizinischen Promotion an der Universität Heidelberg. Karl Philipp, Kurfürst, Schwetzingen, den 8. Juli 1728.

Seligmann Elkan Heymann Bacharach und sein Neffe Heymann Abraham Bacharach hatten sich im Mai bzw. September 1724 an der Medizinischen Fakultät immatrikuliert und meldeten sich im Frühjahr 1728 zur Doktorprüfung an. Sie beriefen sich dabei auf den Artikel 15 der Judenkonzession von 1691 und 1717, der das medizinische Examen für Juden für zulässig erklärt. Dieser "ohngewönliche casus" stieß zwar bei der Fakultät auf Bedenken, da die Juden doch "sonsten aller Ehrenstellen ohnfähig seyen". Der Entscheidung des Kurfürsten, die Promotion unter gewissen Bedingungen zuzulassen, stimmte die Fakultät schließlich mehrheitlich zu. Nachdem der Senat sich darüber geeinigt hatte, wie der Judeneid und das Diplom zu handhaben wären, wurde Seligmann Elkan am 8. September 1728 "sine solemnitate" im Haus des Professors Nebel promoviert. Vom Senat wurde über diesen Vorgang eine Akte angelegt, damit man wisse, wie man zukünftigin ähnlichen Fällen verfahren könne.


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