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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Universitätsbibliothek

Warnung vor missbräuchlicher Nutzung der EDV-Einrichtungen der Universität

Aus gegebenem Anlass weist die Universität auf folgendes hin:

1. Das URZ und seine Einrichtungen sowie alle sonstigen EDV-Einrichtungen der Universität stehen studentischen Nutzern nur für studienbezogene Arbeiten, anderen Nutzern nur für Arbeiten im Rahmen ihrer Dienstaufgaben zur Verfügung.

2. Jede kommerzielle Nutzung der EDV-Einrichtungen, einschließlich der Zugänge zum Internet, ist unzulässig. Das Gleiche gilt für die private Nutzung, mit Ausnahme von electronic mail in dringenden Fällen.

3. Bei missbräuchlicher Nutzung, wie z.B. bei unbefugtem Gebrauch fremder Passwörter oder Versuchen zur Umgehung von Passwörtern, bei Infizierung von Daten oder Programmen anderer mit Computerviren, wird die Universität alle rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten ausschöpfen.

Insbesondere bei Verstößen gegen das Strafgesetzbuch wird die Universität in jedem Einzelfall Strafanzeige erstatten.

Beamte müssen in Missbrauchsfällen mit der Einleitung disziplinarrechtlicher Maßnahmen wie Abmahnung und Kündigung rechnen.

In allen bekannt werdenden Fällen von Missbrauch werden Nutzer des Universitätsrechenzentrums gem. §9 Abs. 1 der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des URZ von der weiteren Nutzung ausgeschlossen. Studierende müssen mit Ordnungsmaßnahmen gem. § 98 UG rechnen.

gez.: Der Kanzler der Universität Heidelberg

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