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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Universitätsbibliothek

Open Access Publikationsfonds

(http://publikationsfonds.uni-hd.de)

Förderungsbedingungen

  • Pro Publikation erfolgt eine Kostenunterstützung von maximal 1.000 € brutto. Die darüber hinausgehenden Kosten sind als Eigenbeteiligung zu tragen.
  • Sie sind Mitglied der Universität Heidelberg (gemäß LHG §9 Abs. 1) und als „corresponding author” (CA) für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich. Der Artikel ist dabei im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit an der Universität Heidelberg entstanden und Sie geben entsprechend die Universität im Artikel als Affiliation an.
  • Der Artikel erscheint in einer reinen Open-Access-Zeitschrift, deren Beiträge unmittelbar nach dem Erscheinen entgeltfrei zugänglich sind. Die Open-Access-Freischaltung einzelner Artikel in ansonsten subskriptionspflichtigen Zeitschriften (hybride Finanzierung nach dem Modell „Open Choice“) ist nicht förderfähig.
  • Gefördert werden können nur „research article“. „Research article“ sind gemäß des DFG-Förderprogramms Publikationen, welche wissenschaftliche Erkenntnisinhalte transportieren. Dazu gehören Artikel der Kategorien „original paper, review paper, brief communication“ u.s.w. „Non-Research article“ sind beispielsweise „letters“ oder „comments“. Für diese Artikelgattungen kann keine Förderung beantragt werden.
  • Eine Förderung von Artikeln in sog. „Mirror Journals“ ist gemäß des DFG-Förderprogramms ausgeschlossen.
    Eine Übersicht sowie weitere Informationen über mögliche „Mirror Journals“ finden Sie hier.
  • Die Publikation muss eine geeignete Open-Content-Lizenz erhalten. Empfohlen werden CC-BY und CC-BY-SA, akzeptiert werden darüber hinaus andere Creative-Commons-Lizenzen. Weitere Lizenzen außerhalb des CC-Spektrums müssen angefragt werden und werden individuell geprüft.
  • Die Zeitschrift verfügt über ein im jeweiligen Fach anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren (in der Regel Peer Review).
  • Jede geförderte Publikation muss sowohl einen Hinweis auf die finanzielle Förderung der Publikationskosten als auch, sofern zutreffend, einen Hinweis auf das Drittmittelprojekt, aus dem sie hervorgegangen ist, enthalten. (Beispielformulierung: „For the publication fee we acknowledge financial support by Heidelberg University.“))
  • Sofern der Verlag dies anbietet, sollen die Autorinnen und Autoren von der Möglichkeit der Verknüpfung mit ihrer ORCID Gebrauch machen.
  • Die Annahme des Beitrags zur Veröffentlichung erfolgte nach dem 1. Januar 2022.

Verfahren zur Kostenübernahme

Sobald Ihnen die Rechnung des Verlags für den Artikel vorliegt, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Publikationsgebühren stellen. Mit dem Antrag reichen Sie die noch unbezahlte Rechnung bei uns ein. Wir übernehmen die Bezahlung an den Verlag und stellen Ihnen anschließend intern die über die Kostenunterstützung hinausgehende Restsumme in Rechnung. Bitte achten Sie darauf, dass die Verlagsrechnung folgende Angaben enthält.

  • Rechnungsadressat: „submitting/corresponding author” unter seiner Dienstanschrift an der Universität Heidelberg
  • Rechnungssteller (= Verlag)
  • Rechnungsgegenstand (= Artikel)
  • Publikationsorgan
  • Datum der Rechnungsstellung
  • Rechnungs- oder Bestellnummer
  • Bei Rechnungen aus dem Ausland (EU-Ausland und Drittländer): Nettorechnung unter Angabe der UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer = Englisch: VAT) der Universität Heidelberg (UID: DE 811225433) sowie der UID des Verlags.

Sind die oben genannten Voraussetzungen für die Kostenunterstützung erfüllt, überweisen wir den Rechnungsbetrag an den Verlag, sofern der Fonds noch nicht ausgeschöpft ist. Eingehende Anträge inklusive Rechnung werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel bearbeitet. Die erforderliche Eigenbeteiligung an den Kosten stellen wir Ihnen anschließend intern in Rechnung.

Nach Veröffentlichung des Artikels durch den Verlag sind wir für eine kurze E-Mail dankbar, in der Sie uns den Link zum Paper übersenden. Durch den Fonds geförderte Veröffentlichungen werden in heiBIB, der Heidelberger Universitätsbibliographie verzeichnet.

Da die finanzielle Ausstattung des Fonds beschränkt ist, kann leider keine Garantie für eine Kostenunterstützung durch den Fonds ausgesprochen werden. Die Prüfung, ob noch Mittel verfügbar sind, erfolgt bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen bzw. bei den Verlagen BMJ, Frontiers, Springer, Wiley zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels. Falls notwendig, können Sie vor Veröffentlichung unter unserer Kontaktadresse die noch zur Verfügung stehenden Mittel erfragen.

Interne Verrechnung der Restkosten

Die über die oben genannte Fördersumme hinausgehenden Kosten (Bruttokosten inklusive 19% Steuer) stellen wir Ihnen bzw. Ihrem Institut intern in Rechnung. Im elektronischen Antragsformular stimmen Sie diesem Vorgehen zu. Eventuell erforderliche einrichtungsinterne Absprachen zur Finanzierung müssen durch Sie erfolgen.

Für die interne Rechnungsstellung benötigen wir eine Rechnungsadresse. In der Regel ist dies die universitäre Dienstadresse. Rechnungsstellungen an andere Adressen sind bei Adressen im Inland nicht möglich, lediglich in begründeten Einzelfällen können Ausnahmen geprüft werden.Rechnungsstellungen an ausländische Adressen sind grundsätzlich nicht möglich. Ein Rechnungssplit auf mehrere Einrichtungen ist ebenfalls nicht möglich.

Bei Verlagsrechnungen, die eine Fremdwährung ausweisen, legen wir den Währungskurs zum Zeitpunkt der Buchung der Rechnung durch unsere Finanzverwaltung zugrunde.

Bitte beachten Sie, dass für sämtliche Rechnungen 19% Umsatzsteuer anfallen. Dies gilt auch bei Auslandsrechnungen, die nur den Nettobetrag ausweisen. Auch hier ist die Universität verpflichte, die entsprechende Steuer im Inland abzuführen. Entsprechend erhöht sich der Gesamtrechnungsbetrag um den steuerlichen Anteil.

Autorenrabatte bei Open Access Publikationen

Unabhängig von einer Kostenunterstützung durch den Publikationsfonds können Autorinnen und Autoren der Universität bei unterschiedlichen Verlage Rabatte bei Open-Access-Publikationen erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu Open-Access-Rabatten.

Fonds für Open Access Monographien

Seit Januar 2022 besteht die Möglichkeit, dass neben Artikeln auch OA - Monographien durch die UB gefördert werden. Diese müssen aus einem Projekt mit DFG Förderung hervorgehen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

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