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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Universitätsbibliothek

Rechtsquellen der frühen Neuzeit – digital

Fasciculus iudiciarii ordinis singularis, Titelblatt

Ausgehend von einem in Zusammenarbeit mit der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch begonnenen und mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt, digitalisiert die Universitätsbibliothek Heidelberg sukzessive Rechtsquellen der frühen Neuzeit aus ihrem umfangreichen juristischen Bestand.

Unter diesen Rechtsquellen befinden sich Texte berühmter Rechtsgelehrter vorwiegend aus dem 16. und 17., zunehmend auch aus dem 18. Jahrhundert. Vertreten sind z. B. bedeutende Werke von Christoph Besold, Benedikt Carpzov, Adrian Beier und Noe Meurer, deren gedruckte Originale für auswärtige Wissenschaftler und Interessierte schwer zugänglich sind.

Auch eine Druckausgabe des von Sebastian Brant 1536 herausgegebenen „Richterlich Clagspiegel” ist unter den digitalisierten Quellen zu finden. Bereits um 1436 von dem Schwäbisch Haller Stadtschreiber Conrad Heyden verfasst, gilt es als ältestes und umfassendstes Kompendium des römischen Rechts in deutscher Sprache. Das erste Traktat enthält Ausführungen zum Zivil- und Zivilprozessrecht, während das zweite, der „Ander Teil”, das Straf- und Strafprozessrecht thematisiert.

Sämtliche der unten aufgeführten Werke sind auch über den Online-Katalog HEIDI recherchierbar.

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