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Leihfrist, Leihfristverlängerung und Vormerkung

Leihfrist

Die Grundleihfrist ausleihbarer Literatur beträgt bei Monographien 20 Öffnungstage, bei Zeitschriftenbänden 10 Öffnungstage. Bei Überschreitung der Leihfrist werden Säumnisgebühren erhoben.

Leihfristverlängerung

Sie haben die Möglichkeit - vorausgesetzt das Werk ist nicht von jemand anderem vorgemerkt - in HEIDI die Leihfrist zweimal selbst zu verlängern und zwar für die Dauer von 20 bzw. 10 Öffnungstagen. Dies ist allerdings frühestens 5 Öffnungstage vor Ablauf der Leihfrist möglich. Die neue Leihfrist errechnet sich von dem Tag des Leihfristendes an. Sie können in HEIDI die Leihfristen der entliehenen Medien entweder einzeln verlängern, aber auch die Gesamtkontoverlängerung wählen: in diesem Fall werden die Fristen aller an der UB Heidelberg entliehenen Werke auf die Möglichkeit einer Verlängerung überprüft und gegebenenfalls verlängert.

Bücher, die bereits zum ersten Mal gemahnt sind, können bis zu 10 Öffnungstage nach dem ursprünglichen Leihfristende (nicht Datum der Mahnung) nachträglich verlängert werden, sofern sie noch verlängerbar gewesen wären. Die Leihfristverlängerung erfolgt je nach Medientyp um 2 bzw. 4 Wochen ab dem ursprünglichen Leihfristende. Die bereits angefallenen Gebühren müssen bezahlt werden.

Fernleihen können unter Vorbehalt 1x in HEIDI verlängert werden. Unter Vorbehalt bedeutet, dass Fernleih-Medien zurückgefordert werden können, wenn sie vorgemerkt wurden oder von den verleihenden Bibliotheken gemahnt werden.

Nach Ablauf der zweiten Verlängerung ist eine weitere nicht möglich. Benötigen Sie das Medium noch länger, so legen Sie es den Mitarbeiter:innen der Ausleihe vor. Nach erfolgter Rückbuchung können Sie es - falls nicht vorgemerkt - erneut ausleihen. Fernleihen können nicht erneut ausgeliehen werden.

Vormerkungen

Ist ein von Ihnen gewünschtes Werk entliehen, können Sie es sich für den Zeitpunkt der Rückgabe in HEIDI vormerken lassen.
Sobald der/die Entleiher/in das Medium zurückgegeben hat, werden Sie von uns per E-Mail (kostenlos) oder per Brief gegen Portoersatz benachrichtigt und das Medium für Sie im Selbstabholbereich der Ausleihe bereitgelegt. Sie können es dort innerhalb der nächsten fünf Öffnungstage gegen Vorlage Ihres Benutzungsausweises abholen. Haben Sie bereits vor dem Eintreffen der Abholnachricht kein Interesse mehr an dem Buch, so löschen Sie Ihre Vormerkung in HEIDI, damit es nicht abgegeben werden muss.