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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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I. Die Anfänge der Universität – Facultas iurisprudentiae



Legitimation des Kurpfälzischen Testaments

Mit staatsrechtlichen Angelegenheiten und Ansprüchen des kurpfälzischen Hauses beauftragt, verfasste Marquard Freher Streit- und Legitimationsschriften, die sowohl auf juristischem als auch auf historischem Wissen basieren. So erläuterte er in „De Legitima tutela curaque …” die in der Goldenen Bulle Karls IV. dargelegte Kurfürstenwürde der Pfalzgrafen.

Ziel dieser Streitschrift war es, die Regentschaft des noch nicht volljährigen Friedrich IV. nach dem Tod seines reformierten Vormundes Johann Kasimirs im Jahr 1592 gegen den Vormundschaftsanspruch des lutherischen Pfalzgrafen Reichard von Pfalz-Simmern zu verteidigen. Dazu hielt er zwei Reden, die postum im vorliegenden Band publiziert wurden.

Freher berief sich auf die Goldene Bulle, in der die Volljährigkeit für Kurfürsten mit dem 18. Geburtstag festgesetzt wird, und das Argument, dass dies bei Friedrich IV. in wenigen Wochen der Fall sei. Entsprechend dem Gemeinen Recht bestand jedoch mit zwei kaiserlichen Urkunden von 1414 und 1434 die Möglichkeit, die Volljährigkeit erst mit dem 25. Lebensjahr anzusetzen. Also musste im Pfälzischen Administrationsstreit, der sich über zwei Jahre hinzog, entschieden werden, ob die Kurwürde entweder mit dem Personalrecht oder dem Territorialrecht zwischen Kurpfalz und Bayern zu regeln ist.


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