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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Universitätsbibliothek

I. Die Anfänge der Universität – Facultas iurisprudentiae



Marquard Freher, kurfürstlicher Rat und Professor

1596 wurde Marquard Freher (1565-1614) Professor des Codex (i.e. Corpus Juris Civilis) an der Universität Heidelberg. Bedeutend für die Wissenschaft sind seine historiographischen und rechtsgeschichtlichen Editionen. Für Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz übernahm er als Berater in rechtlichen Fragen und als Staatsmann in diplomatischen Gesandtschaften eine wichtige Rolle.

Pfalzgraf Johann Kasimir, der als Vormund für seinen Neffen Friedrich IV. (1574-1610) die Regentschaft über die Kurpfalz innehatte, ernannte den Jurist Marquard Freher bereits am 12. April 1587 zum kurfürstlichen Rat. Ein Jahr zuvor hatte Freher das juristische Lizentiat in Bourges erworben, die Doktorwürde folgte erst 1595. Schon nach einjähriger Tätigkeit für den kurfürstlichen Hof wurden ihm Wappen- und Adelsbrief verliehen. Im Rahmen seiner vielfältigen juristischen Tätigkeit, die ihn 1606 zum Vizepräsident des Heidelberger Hofgerichts werden ließ, befasste er sich etwa mit staatsrechtlichen Fragen die pfälzische Königswürde betreffend. Er verhandelte auch über den von Friedrich IV. erhobenen Rechtsanspruch am Codex Manesse, der sich Ende des 16. Jahrhunderts im Nachlass des ermordeten Schweizer Calvinisten Hohensax befunden hatte. Aufgrund seines arbeitsintensiven, unmittelbaren Dienstes für den Kurfürsten gab er seine Lehrtätigkeit an der Universität 1598 nach nur zwei Jahren wieder auf.


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