Ausleihe
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Ausleihe Hauptbibliothek Altstadt
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Tel.: (06221) 54-2568 o. 54-2586
Fax: (06221) 54-2548
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Ausleihe Zweigstelle Neuenheim
Tel.: (06221) 54-4265 o. 54-4263
Öffnungszeiten
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- Allgemeine Ausleihbedingungen
- Benutzungsausweis
- Wie leihe ich ein gewünschtes Medium aus?
- Wo hole ich die bestellten Medien ab?
- Wie lange kann ich die ausgeliehenen Medien behalten?
- Kann ich Titel, die bereits verliehen sind, vormerken lassen?
- Wo kann ich die Medien zurückgeben?
Allgemeine Ausleihbedingungen
Die Ausleihbedingungen sind in der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek in Verbindung mit der Bibliotheksgebührenordnung geregelt. Diese erhalten Sie bei der Anmeldung, sie liegen aber auch zur Einsicht aus. Für Mahnungen und Sonderleistungen werden nach der Bibliotheksgebührenordnung Gebühren erhoben. Für die Nutzung der Dienste der Universitätsbibliothek wird eine Grundgebühr erhoben. Mitglieder der Universität (WissenschaftlerInnen, MitarbeiterInnen) und Studierende aller Hochschulen sind von der Gebühr befreit. Dies gilt auch für Schüler und weitere Personengruppen nach § 2,5 der Gebührenordnung. Minderjährige benötigen zusätzlich neben ihrem eigenen Personalausweis für die Anmeldung eine Kopie des Ausweises eines Erziehungsberechtigten sowie die unterschriebene Haftungserklärung auf dem Anmeldeformular.
Benutzungsausweis
Für die Ausleihverbuchung, Bestellungen aus dem Magazin und zur Nutzung unseres Angebots an elektronischen Dienstleistungen (Datenbanken, E-Journals u.a.) wird ein Benutzungsausweis benötigt. Dieser wird gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder dem Reisepass mit Meldebestätigung sowie des ausgefüllten Anmeldeformulars ausgestellt.
Bei Nicht-EG-Angehörigen kann die Zulassung mit Auflagen versehen werden (Wohnsitzbescheinigung, Bürgschaft).
Das Anmeldeformular ist auch online (pdf) verfügbar. Beachten Sie aber bitte, dass Sie es ausdrucken und persönlich in der Ausleihe abgeben müssen.
- Für Studierende hat die Universität Heidelberg einen neuen multifunktionalen Studierendenausweis eingeführt, der auch als UB-Benutzerausweis dient. Zur Freischaltung als UB-Benutzungsausweis ist nach Erhalt des Studierendenausweises die Anmeldung in der Ausleihe notwendig.
Informationen zu Funktionalität und Ausgabe des neuen Studierendenausweises erteilt die Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV), Seminarstraße 2. - Für außeruniversitäre NutzerInnen wird eine Grundgebühr für die Nutzung der Dienste der Universitätsbibliothek erhoben.
- Mitglieder der Universität (WissenschaftlerInnen, MitarbeiterInnen) und Studierende aller Hochschulen sind von der Gebühr befreit. Dies gilt auch für Schüler und weitere Personengruppen nach § 2,5 der Gebührenordnung.
- Minderjährige benötigen zusätzlich neben ihrem eigenen Personalausweis für die Anmeldung eine Kopie des Ausweises eines Erziehungsberechtigten sowie die unterschriebene Haftungserklärung auf dem Anmeldeformular.
Benutzerkonto
Mit der BenutzerInnennummer wird im EDV-Bibliothekssystem ein Ausleihkonto mit den personenbezogenen Daten angelegt. BenutzerInnen können die in ihrem Konto gespeicherten Daten jederzeit einsehen.
Änderung der Anschrift, Ausweisverlust
Jede Adressenänderung muß gemeldet werden, ebenso der eventuelle Verlust Ihres Benutzungsausweises, damit Ihr Ausleihkonto durch Sperrung vor Mißbrauch geschützt werden kann. Der/die BenutzerIn haftet für Schäden, die der Bibliothek durch mißbräuchliche Verwendung des Benutzungsausweises entstehen. Bei Verlust des Ausweises kann ein Ersatzausweis gegen eine Gebühr von Euro 5,00 erstellt werden.
Sperrung des Benutzerkontos
Ihr Ausleihkonto kann aus verschiedenen Gründen gesperrt werden, z.B. bei Gebühren, wegen einer dritten Mahnung oder einer ungültigen Adresse. Erst nach Klärung des Sperrgrundes können Sie wieder Medien auf Ihr Konto entleihen.
Wie leihe ich ein gewünschtes Medium aus?
Die Universitätsbibliothek Heidelberg verfügt über einen Bestand von ca. 3,1 Millionen Bänden. Voraussetzung für das Ausleihen von Bibliotheksgut ist der
Benutzungsausweis; Sie erhalten diesen gegen eine Gebühr in der Ausleihe. Haben Sie in den Katalogen
der Universitätsbibliothek einen Titel gefunden, den Sie entleihen möchten, sollten Sie zunächst feststellen, ob und auf
welchem Wege er entleihbar ist.
Als besonderen Service für hauptamtlich wissenschaftliches Personal der Universität
Heidelberg bietet die Universitätsbibliothek an, über das Heidelberger
Electronic Document Delivery HEDD, Aufsätze aus den Zeitschriftenbeständen der UB zu kopieren.
Falls ein
gewünschtes(r) Werk/Aufsatz nicht in Heidelberger Bibliotheken vorhanden ist, besteht die Möglichkeit der Fernleihe
oder sonstiger kostenpflichtiger
elektronischer Dokumentlieferdienste.
Lehrbuchsammlungen/Freihandbereiche
Medien der Lehrbuchsammlungen (LA/LN) und solche, die in den Freihandbereichen aufgestellt sind, können nicht im Online-Katalog HEIDI bestellt werden, sondern müssen selbst den Regalen entnommen werden; am Schalter der Freihand-Ausgabe werden sie auf Ihr Ausleihkonto verbucht. Bücher aus Freihandbereichen der Zweigstelle können über HEIDI in die Hauptbibliothek bestellt werden und umgekehrt. Ebenfalls können Medien aus den Beständen des Südasien-Institutes in die Hauptbibliothek Altstadt bestellt werden.
Geschlossenes Magazin
Medien aus dem geschlossenen Magazin müssen in HEIDI bestellt werden.
Wird die Bestellung montags bis freitags durchgeführt, liegt das Werk in der Regel am gleichen Öffnungstag ab 14.30 h in der
Ausleihe zur Abholung bereit. Medien, die nach 12.00 h bestellt
werden, können Ihnen in der Regel erst am nächsten Öffnungstag bereitgestellt werden. Medien, die Sie freitags nach 12 Uhr bestellen, werden frühestens Montag ab 10:30 Uhr bereitgestellt.
Die Literatur liegt fünf
Öffnungstage (Mo-Fr) zur Abholung für Sie bereit.
Bei schon verliehener Literatur erfahren Sie in HEIDI, ob Sie eine
Vormerkung vornehmen können und wie lange die Leihfrist noch währt. Die Verbuchung auf Ihr Ausleihkonto erfolgt beim Abholen
in der Ausleihe. Wird von Ihnen ein Medium angefordert, dessen Signatur noch nicht in HEIDI erfaßt ist, muß die Bestellung
mit einem Leihschein vorgenommen werden. Der gewünschte Titel steht frühestens zwei Tage nach der Bestellaufgabe zur
Verfügung.
Präsenzbestände
Medien aus den Präsenzbeständen (Informationszentrum Altstadt (IZA)/Informationszentrum Neuenheim (IZN), Lesesaal Altstadt, Lesesaal Neuenheim) sind grundsätzlich nicht entleihbar. Allerdings besteht für den Lesesaalbestand das Angebot der Kurzausleihe über Nacht bzw. über Feiertage. Auch alle vor 1880 erschienenen Druckwerke sowie z.B. Rara, Tafelwerke und Zeitungen können nicht außer Haus gegeben werden. Sie sind in den Lesesaal zu bestellen und werden an der Lesesaaltheke für Sie bereitgelegt, bzw. bei besonderen Nutzungsbedingungen im Handschriftenzimmer.
Wo hole ich die bestellten Medien ab?
Ausleihe
Bestellte Medien werden in der Regel an den Ausgabeschaltern der Ausleihe abgeholt. Zur Ausleihe legen Sie bitte Ihren Benutzungsausweis vor. Bei der Verbuchung erhalten Sie eine Ausleihverbuchungsquittung mit den Fälligkeitsdaten der gerade entliehenen Werke. Die Leihfristen aller von Ihnen entliehenen Titel können Sie jederzeit selbst in HEIDI feststellen oder sich einen Kontoauszug in der Ausleihe erstellen lassen.
Lesesaal
Falls Sie die bestellten Bände nicht mit nach Hause nehmen, sondern im Lesesaal Altstadt oder Lesesaal Neuenheim einsehen wollen, besteht die Möglichkeit, in HEIDI den entsprechenden Lesesaal als Ausgabeort anzugeben.
Ohne Benutzungsausweis oder bei gesperrtem Ausleihkonto ist keine Ausleihe möglich!
Wie lange kann ich die ausgeliehenen Medien behalten?
Leihfrist für Monographien / Non-Book-Medien
20 Öffnungstage
Leihfrist für Zeitschriften
10 Öffnungstage
Erste und zweite Leihfristverlängerung
Sie haben die Möglichkeit - vorausgesetzt das Werk ist nicht von jemand anderem vorgemerkt - in HEIDI die Leihfrist zweimal selbst zu verlängern und zwar für die Dauer von 20 bzw. 10 Öffnungstagen. Dies ist allerdings frühestens 5 Öffnungstage vor Ablauf der Leihfrist möglich. Die neue Leihfrist errechnet sich von dem Tag des Leihfristendes an. Sie können in HEIDI die Leihfristen der entliehenen Medien entweder einzeln verlängern, aber auch die Gesamtkontoverlängerung wählen: in diesem Fall werden die Fristen aller an der UB Heidelberg entliehenen Werke auf die Möglichkeit einer Verlängerung überprüft und gegebenenfalls verlängert. Fernleihen können unter Vorbehalt bis 2x in HEIDI verlängert werden. Unter Vorbehalt bedeutet, dass Fernleih-Medien zurück gefordert werden können, wenn sie vorgemerkt wurden oder von den verleihenden Bibliotheken gemahnt werden.
Dritte Leihfristverlängerung
Nach Ablauf der zweiten Verlängerung ist eine weitere nicht möglich. Benötigen Sie das Medium noch länger, so legen Sie es den MitarbeiterInnen der Ausleihe vor. Nach erfolgter Rückbuchung können Sie es - falls nicht vorgemerkt - erneut ausleihen. Fernleihen können nicht erneut ausgeliehen werden.
Kann ich Titel, die bereits verliehen sind, vormerken lassen?
Vormerkwunsch
Ist ein von Ihnen gewünschtes Werk zur Zeit entliehen, können Sie es sich für den Zeitpunkt der Rückgabe in HEIDI vormerken lassen.
Benachrichtigung und Abholung
Sobald der/die EntleiherIn das Medium zurückgegeben hat, werden Sie von uns per E-Mail (kostenlos) oder per Brief gegen Portoersatz benachrichtigt und das Medium für Sie im Abholregal in der Ausleihe bereitgelegt. Sie können es dort innerhalb der nächsten fünf Öffnungstage gegen Vorlage Ihres Benutzungsausweises abholen. Haben Sie bereits vor dem Eintreffen der Abholnachricht kein Interesse mehr an dem Buch, so löschen Sie bitte im Interesse des/der Entleihers/in Ihre Vormerkung in HEIDI.
Wo kann ich die Medien zurückgeben?
Rückgabe an der Ausleihe
Benötigen Sie die von Ihnen entliehenen Medien nicht mehr, geben Sie diese bitte in der Ausleihe zurück, damit Ihr Konto entlastet werden kann. Dies gilt sowohl für Medien aus dem Magazin als auch für Bücher aus den Freihandbereichen oder der Lehrbuchsammlung. Sie können sich die Rückgabe quittieren lassen. In der Hauptbibliothek besteht für Bücher zudem die Möglichkeit der Stapelrückgabe, so daß Sie keine Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Rückgabe im Lesesaal Altstadt / Informationszentrum Neuenheim
Außerhalb der Öffnungszeiten der Ausleihe besteht in der Hauptbibliothek im Lesesaal bzw. in der Zweigstelle im Informationszentrum die Möglichkeit der Medienrückgabe.
