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Die Stiftskirchen zu Wilhering und Engelszell
Zwei unbekannte Werke der Wessobruner Stukkatoren
im oberösterreichischen Donautal
Von Rudolf Guby
Im Archiv des Zisterzienserstiftes Wilhering1) befinden sich die Abschriften2) einiger
kunstgeschichtlich bisher unbeachteter Verträge über die Stuckausschmückung der Stifts-
kirche. Wenn, wie so oft, erst eines Künstlers Name einem Denkmal Rang und Beachtung
schafft in der Geschichte der Kunst, so hoffe ich, daß Wilherings Stiftskirche mit der
Publikation dieser Verträge in die allererste Reihe der Meisterschöpfungen des XVIII. Jhs.
treten wird.
Der erste Vertrag betrifft die Stuckauszierung des Chores und Kreuzschiffes der Kirche.
Er lautet:
„Zu vernemen, was Massen zwischen den hochwirdigen, hoch Edl gebohrn Herrn Herrn
Joanni Baptista, Regirenten Abbten ect.dann ain und den andern als Johann
Michael Feichtmayr und Johann Georg Yblherr beide Stockador in Compani wegen
der noch ihrigen Stockador arbeith im Chor und Kreuz ausszumachen ist verabreth
worden, alss:
Erstlich: versprechen beide und obligiren sich, die noch nethig und erforderliche auss-
zierung des erwenten Chor und Kreuz, was erforderlich und nethig nach Arth des
Langhaus ohne Ausnahm, nach aller Dauer und Zierlichkeit verlangen darzustellen, so-
wohl die Ausszierung und die Mahlerei, die Bögen, die Fenster, Capidel und alles wie es
t Namen haben mag bis auf den Boden mit möglichsten Fleis zu verfertigen, und
Andertlich obligiren sich beide, dass sie auch alle erforderliche grosse Engel mit ihrem
grössten Fleiss und Kunst, auch die nothwendige Kindlein, Köpf, Gewilk alles nach bester
Arth Verlang zu stellen und zu verförtigen.
Drittens aber ale erforterliche Materialien als gibs, Kalch, Eisen, Nögl, Drath, Bemse,
eczt sollen von Seite des Closters eigne Kosten angeschafft werden, auch sollen die erforder-
liche Gesimbs und der Maurer Arbeith zu rechten Zeit von ihnen verfertiget werden ohne
hindernus und die Materialien solten von ein eignen Handlanger zu rechter Zeit auf das
Christ geschaffet werden.
firts solle denen Gesellen von Seiten des Klosters die gewöhnliche Kost, Trunk, Brot
und Liegerstat, wie denen andern und forigen gegeben werden, auch denen ohne einigen

!) Ich danke auch an dieser Stelle dem Herrn Archivar des 2) Die Originalurkunden sind derzeit nicht auf-
Stiftes hochw. Prof. Dr. P. Leopold Schiller für die außerordent- findbar.
lieh liebenswürdige undwertvolleUnterstützung meiner Arbeit.
 
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