Navigation überspringen
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Urheberrecht in der Informationsgesellschaft

Hinweis Gesetzliche Grundlagen und Informationen zum Urheberrecht
Hinweis Informationen zur Novellierung des Urheberrechts
Hinweis Open Access und Urheberrecht
Hinweis E-Learning und Urheberrecht
Hinweis Bibliothekswesen und Urheberrecht
Hinweis Google Books und Urheberrecht

Gesetzliche Grundlagen und Informationen zum Urheberrecht

  • externer Verweis Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)
    vom 9. September 1965, zuletzt geändert durch Art. 1 Fünftes ÄndG vom 10.11.2006 (BGBl. I, S. 2587)
  • externer Verweis Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (Amtsblatt Nr. L 167 vom 22/06/2001 S. 10-19)
  • Das Projekt externer Verweis Remus (Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes; Prof. Dr. Herberger) gibt einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten urheberrechtlichen Probleme im Bildungsbereich im externer Verweis Grundwissen Urheberrecht.
  • Auch die Homepage des externer Verweis Instituts für Urheber- und Medienrecht, München, ist sehr zu empfehlen - sie liefert zahlreiche aktuelle Informationen zum Thema Urheberrecht.
  • Informationen rund um das Thema Urheberrecht bietet auch das Projekt externer Verweis iRights – Urheberrecht in der digitalen Welt – (mikro Verein zur Pflege von Medienkulturen e.V., Berlin)
  • Grünbuch der EU-Kommission externer Verweis "Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft" (KOM (2008) 466/3). Das Grünbuch iniitiiert eine europaweite Diskussion über für Forschung, Wissenschaft und Unterricht bedeutsame urheberrechtliche Regelungen. Wissenschaftler, Organisationen, Verbände sind aufgerufen, zu den im Grünbuch aufgeworfenen Fragen und Problemen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklungen im Urheberrecht Stellung zu beziehen über: markt-d1@ec.europa.eu (bis zum 30.11.08). Siehe hierzu auch die externer Verweis Pressemitteilung des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" vom 24.7.08

Informationen zur Novellierung des Urheberrechts

Open Access und Urheberrecht

E-Learning und Urheberrecht

  • Ratgeber: externer Verweis Multimediarecht für die Hochschulpraxis - Ratgeber zum Urheberrecht, Patentrecht und Onlinerecht mit Verträgen, Verwertungsmodellen und Rechtemanagement von Michael Veddern, Centrum für eCompetence in Hochschulen NRW (2. Auflage, 2004, 289 Seiten)
  • externer Verweis Leitfaden zum Verwertungs- und Rechtemanagement von Multimedia-Werken – Leitfaden und Checklisten zur Anlegung einer Dokumentation von Dr. Regina Kratt (Stand: 2004)
  • externer Verweis Rechtsfragen bei E-Learning. Ein Praxis-Leitfaden von RA Till Kreutzer (pdf-Datei, 37 Seiten, Stand: 2007).
  • Rechtsfragen von Multimedia und Internet in der Hochschule – externer Verweis remus hochschule – urheberrechtliche Grundlagen und anschauliche Fallbeispiele aus der Praxis
  • externer Verweis ella - eLearning and Law – Informationsportal des Kuratorium Office e.V. in Oldenburg – um Zugang zu den zahlreichen Informationen zum Thema E-Learning und Urheberrecht (im Center of eLearning) zu bekommen, ist eine vorherige Registrierung erforderlich.
  • externer Verweis Skript Internetrecht (Stand: März 2008, pdf, 587 Seiten) von Prof. Dr. Thomas Hoeren (Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), Zivilrechtliche Abteilung, Universität Münster)
  • Workshop des E-Learning-Centers der Universität Heidelberg zum Thema: "Alles RECHT beim E-Learning – Praxisbeispiele und rechtliche Grundlagen" vom 24.04.07 – Vortrag: Alles RECHT beim E-Learning – rechtliche Aspekte bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien im Rahmen von Moodle" (Stand: 04/07)
  • externer Verweis § 52 a UrhG (öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung): Verlängerung der Frist (zunächst: 31.12.2006, § 137 k UrhG) bis zum 31. Dezember 2008 (Beschluss des Bundestages vom 29.6.2006), siehe externer Verweis Fünftes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 10.11.2006. Der von CDU/CSU- und SPD-Franktion vorgelegte Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes sieht nun die Verlängerung der Befristung des § 52 a UrhG um weitere vier Jahre (bis zum 31.12.2012) vor. (BT-Drucks. 16/10569)
  • Heise-News zum Stand zum befristeten § 52a UrhG: "Neuer Streit um Internet-Klausel für Lehrer im Urheberrecht" vom 17.9.08 (abrufbar unter: externer Verweis http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/116072) – die Frist der für Forschung und Lehre sehr wichtigen Schrankenregelung droht am 31.12.2008 auszulaufen.
  • externer Verweis Netlaw Library – umfangreiche Linksammlung und Suchmaschine – erstellt und betrieben vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster

Bibliothekswesen und Urheberrecht

  • externer Verweis Bibliotheken in der Informationsgesellschaft – Juristische Orientierungshilfen für Universitäts- und Fachhochschulbibliotheken (Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Münster)
  • externer Verweis Charta zum gemeinsamen Verständnis von § 52a UrhG
    Zur Auslegung der neuen Schrankenregelung zugunsten von Wissenschaft und Forschung, § 52 a UrhG, haben Vertreter der Bibliotheksverbände, der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels diese online abrufbare Charta (pdf) verfasst. (Stand: 02.10.2003)
  • externer Verweis Rechtskommission des DBV – Informationen und Stellungnahmen zu dieser Thematik und anderen aktuellen rechtlichen Belangen (insbesondere: externer Verweis Veröffentlichungen zum Thema Urheberrecht)
  • externer Verweis Subito e.V.: Informationen zum Urheberrecht (u. a. zum Stand der Klage des Börsenvereins e.V. und der Stichting STM gegen den Freistaat Bayern und den Subito Dokumente aus Bibliotheken e.V. vom 18.6.2004 und des in dieser Rechtssache ergangenen Teilurteils vom 15.12.2005, gegen das Berufung eingelegt worden ist. Das Berufungsurteil des OLG München ist am 10.05.07 verkündet worden (Az.: 29 U 1638/06). Danach ist die Versendung digitaler Kopien im Rahmen des elektronischen Kopienversands nicht erlaubt. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da bereits Revision eingelegt worden ist.)
    externer Verweis Pressemitteilung der TIB Hannover zum Urteil
  • Vorschläge zur Sicherung einer zukunftsgerichteten Literaturversorgung in Bildung und Wissenschaft – gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbands (DBV) und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zu den laufenden Beratungen zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes: externer Verweis Gemeinsame Stellungnahme von DBV und Börsenverein
  • Die Reaktion des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” auf diese gemeinsame Stellungnahme ist in der Pressemitteilung 02/07 unter: externer Verweis http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0207.html nachzulesen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter: externer Verweis http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/2929/ (Institut für Urheber- und Medienrecht, München)
  • externer Verweis EBLIDA Position Papers and Statements (Expert Group on Information Law (EGIL))

Google Books und Urheberrecht

zum Seitenanfang