Urheberrecht in der Informationsgesellschaft
Gesetzliche Grundlagen und Informationen zum Urheberrecht
Informationen zur Novellierung des Urheberrechts
Open Access und Urheberrecht
E-Learning und Urheberrecht
Bibliothekswesen und Urheberrecht
Google Books und Urheberrecht
Gesetzliche Grundlagen und Informationen zum Urheberrecht
Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)
vom 9. September 1965, zuletzt geändert durch Art. 1 Fünftes ÄndG vom 10.11.2006 (BGBl. I, S. 2587)
Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (Amtsblatt Nr. L 167 vom 22/06/2001 S. 10-19)- Das Projekt
Remus (Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes; Prof. Dr. Herberger) gibt einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten urheberrechtlichen Probleme im Bildungsbereich im
Grundwissen Urheberrecht. - Auch die Homepage des
Instituts für Urheber- und Medienrecht, München, ist sehr zu empfehlen - sie liefert zahlreiche aktuelle Informationen zum Thema Urheberrecht. - Informationen rund um das Thema Urheberrecht bietet auch das Projekt
iRights – Urheberrecht in der digitalen Welt – (mikro Verein zur Pflege von Medienkulturen e.V., Berlin) - Grünbuch der EU-Kommission
"Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft" (KOM (2008) 466/3). Das Grünbuch iniitiiert eine europaweite Diskussion über für Forschung, Wissenschaft und Unterricht bedeutsame urheberrechtliche Regelungen. Wissenschaftler, Organisationen, Verbände sind aufgerufen, zu den im Grünbuch aufgeworfenen Fragen und Problemen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklungen im Urheberrecht Stellung zu beziehen über: markt-d1@ec.europa.eu (bis zum 30.11.08). Siehe hierzu auch die
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" vom 24.7.08
Informationen zur Novellierung des Urheberrechts
- Am 1.9.2008 ist das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BGBl. I 2008, S. 1191 ff) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die Vorgaben der EU-Enforcement-Richtlinie 2004/48/EG in nationales Recht um und betrifft auch das UrhG (z. B. Drittauskunftsanspruch, § 101 Abs. 2 UrhG, Deckelung des Aufwendungsersatzes von Abmahnkosten, § 97 a UrhG). Weitere Informationen hierzu in der
Pressemitteilung des BMJ vom 29.8.08. - Schröder/Welp, Das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft – Reformiertes Urheberrecht am 1.1.2008 in Kraft getreten, in:
DFN-Infobrief Recht, Januar 2008, S. 1-11.
- Der Bundesrat hat am 21.9.07 dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zugestimmt. Am 31.10.07 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2007, S. 2513). Der sogenannte "Zweite Korb" der Urheberrechtsnovelle wird zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der
Pressemitteilung des BMJ vom 1.11.07 oder in dem Aufsatz von Langhoff/Oberdörfer/Jani, Der Zweite Korb der Urheberrechtsreform. Ein Überblick über die Änderungen des Urheberrechts nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag, in: ZUM 2007, 593).
Fundstelle:
BGBl. I 2007, 2513 - Das zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechtsgesetzes in der Informationsgesellschaft (sog. "2. Korb" der Urheberrechtsnovelle) hat am 5.7.07 den Bundestag passiert. Dabei folgte das Plenum den Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses (Bundestags-Drucks. 16/5939 (
http://dip.bundestag.de/btd/16/059/1605939.pdf). Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf in seiner nächsten Sitzung nach der Sommerpause noch zustimmen. Legt der Bundesrat keinen Einspruch gegen das Gesetz ein, kann die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes noch dieses Jahr in Kraft treten.
Das Plenarprotokoll 16/108 der Bundestagssitzung vom 5.7.07 ist unter:
http://dip.bundestag.de/btp/16/16108.pdf#P.11144 zu finden.
Pressemitteilung des Instituts für Urheber- und Medienrecht, München hierzu unter:
http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/3085/ , Pressemitteilung des BMJ vom 5.7.07 unter:
http://www.bmj.bund.de/enid/e64a9075809fcedab75ff3840159d6a7,51519f6d6f6465092d09/2.html, heise-online-Meldung:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92280 - Informationen des DBV zu den bibliotheksspezifischen Regelungen, die der "2. Korb" mit sich bringt, unter:
http://www.bibliotheksverband.de/stellungnahmen/DBV_Info_UrhGRev_060707.pdf
Kopien brauchen Originale. Informationsseite des BMJ zur Novellierung des Urhebergesetzes ("2. Korb")
Informationen zum "2. Korb" zusammengestellt vom Institut für Urheber- und Medienrecht in München. - Aktionsbündnis
„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” (die Site beinhaltet z. B.: die Göttinger Erklärung, Juristische Materialien, politische Reaktionen und Stellungnahmen zum Referentenentwurf) - Reader:
Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft – Anforderungen an das zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft; Ulrich Sieber/Thomas Hoeren (Hrsg.), Bonn: Hochschulrektorenkonferenz (Beiträge zur Hochschulpolitik 2/2005) - Den aktuellen Stand der Gesetzgebung können Sie abrufen unter:
http://dip.bundestag.de (Gemeinsames Informationssystem von Bundestag und Bundesrat)
Open Access und Urheberrecht
- Der Leitfaden
"Rechtliche Rahmenbedingungen von Open-Access-Publikationen" bietet eine Einführung in das alternative Publikationsmodell Open Access unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Fragen (Forschungsprojekt Open Access Recht, Lehrstuhl Prof. Dr. Gerald Spindler, Universität Göttingen) - Open-Access Handbuch der Deutschen UNESCO-Kommission - bietet auf 137 Seiten Informationen über Chancen und Herausforderungen von Open Access aus unterschiedlichen Perspektiven (u. a. wird in diesem Zusammenhang auch das Urheberrecht thematisiert).
- Umfangreiche Materialsammlung zum Thema Open Access:
Zugang zum Wissen im digitalen Zeitalter von Eberhard Hilf (Institute for Science Networking Oldenburg GmbH) - Die Informationsplattform open-access.net (DFG-Projekt getragen von den Universitäten Bielefeld, Göttingen, Konstanz und FU Berlin) unterstützt WissenschaftlerInnen und Institutionen bei der konkreten Umsetzung von Open Access und bietet neben praxisnahen Handreichungen u. a. Informationen zu Publikationsstrategien, Kosten und rechtlichen Aspekten.
Creative Commons: ein von dem Juristen Lawrence Lessig 2001 initiiertes und mittlerweile weltweit genutztes Projekt, das es Urhebern und Künstlern ermöglicht, für ihre Werke eigene
Lizenzen über ein Web-Interface zusammenzustellen. - Weitere Informationen zum Projekt Creative Commons: siehe unter
Wikipedia. - R. Sietmann:
Wissenschaftler fordert: Open Access gehört ins Urheberrecht (heise online, news vom 12.5.2005) - T. Pflüger/D. Erdmann:
E-Publishing und Open Access : Konsequenzen für das Urheberrecht im Hochschulbereich (ZUM 6/2004 S. 436 ff.) - M. Herberger:
Rechtswissenschaftliche Texte und wissenschaftliches Publizieren: Zehn Thesen für die deutsche Diskussion (in:
Saarbrücker Bibliothek)
Linksammlung der Universität Bielefeld zum Thema „Wissenschaftliches Publizieren“, die auch z. T. urheberrechtliche Informationen enthält.
SHERPA - Publisher copyright policies & self-archiving: Systematische Zusammenstellung, welche Verlage in welchem Umfang die Selbstarchivierung (frei zugängliche Speicherung) von Arbeiten durch die Autoren erlauben.
Projekt: "Dissertationen Online": dissonline.de: Die Koordinierungsstelle der Deutschen Nationalbibliothek bietet u. a. auch eine Checkliste zu rechtlichen Fragen bei Online-Veröffentlichungen.- Tagung des Instituts für Rechtsinformatik (Hannover) zum Thema "Urheberrecht in digitalisierter Wissenschaft und Lehre" vom 18.1.2006 (
Tagungsband, hrsg. von Nikolaus Forgó).
ifross – Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software, Berlin – Homepage mit aktuellen Nachrichten, Publikationshinweisen und Lizenzen.
Einige Pressestimmen zur aktuellen Diskussion um Open Access und das Urheberrecht: - Eröffnung der Diskussion: Roland Reuß,Eingecremtes Publizieren – Open Access als Enteignung (in: FAZ vom 11.2.09)
- Direkte Erwiderung: Gudrun Gersmann, Wer hat Angst vor Open Access? (in: FAZ vom 18.2.09)
- Roland Reuß, Unsere Kultur ist in Gefahr (in: FAZ vom 28.4.09)
- Heidelberger Appell: Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte (Kritik an Google, YouTube, Allianz der Wissenschaftsorganisationen)
- Matthias Spielkamp, Open Excess – der Heidelberger Appell (in: Perlentaucher.de – Das Kulturmagazin vom 24.3.09)
- Aktionsbündnis für Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft, Pressemitteilung 1/09 vom 25.3.09: Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert? Verlieren wir den Gedanken der Sozialpflichtigkeit von Wissen, verlieren wir unsere Zukunft.
- Open Access: Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen vom 25.3.09: Open Access und Urheberrecht: Kein Eingriff in die Publikationsfreiheit
- Christoph Drösser, Das Denken ist frei (in: Die Zeit vom 8.4.09)
- Matthias Spielkamp / Florian Cramer, Open Access – die Autoren werden gestärkt! (in: Frankfurter Rundschau vom 28.4.09)
E-Learning und Urheberrecht
- Ratgeber:
Multimediarecht für die Hochschulpraxis - Ratgeber zum Urheberrecht, Patentrecht und Onlinerecht mit Verträgen, Verwertungsmodellen und Rechtemanagement von Michael Veddern, Centrum für eCompetence in Hochschulen NRW (2. Auflage, 2004, 289 Seiten)
Leitfaden zum Verwertungs- und Rechtemanagement von Multimedia-Werken – Leitfaden und Checklisten zur Anlegung einer Dokumentation von Dr. Regina Kratt (Stand: 2004)
Rechtsfragen bei E-Learning. Ein Praxis-Leitfaden von RA Till Kreutzer (pdf-Datei, 37 Seiten, Stand: 2007).- Rechtsfragen von Multimedia und Internet in der Hochschule –
remus hochschule – urheberrechtliche Grundlagen und anschauliche Fallbeispiele aus der Praxis
ella - eLearning and Law – Informationsportal des Kuratorium Office e.V. in Oldenburg – um Zugang zu den zahlreichen Informationen zum Thema E-Learning und Urheberrecht (im Center of eLearning) zu bekommen, ist eine vorherige Registrierung erforderlich.
Skript Internetrecht (Stand: März 2008, pdf, 587 Seiten) von Prof. Dr. Thomas Hoeren (Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), Zivilrechtliche Abteilung, Universität Münster) - Workshop des E-Learning-Centers der Universität Heidelberg zum Thema: "Alles RECHT beim E-Learning – Praxisbeispiele und rechtliche Grundlagen" vom 24.04.07 – Vortrag: Alles RECHT beim E-Learning – rechtliche Aspekte bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien im Rahmen von Moodle" (Stand: 04/07)
§ 52 a UrhG (öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung): Verlängerung der Frist (zunächst: 31.12.2006, § 137 k UrhG) bis zum 31. Dezember 2008 (Beschluss des Bundestages vom 29.6.2006), siehe
Fünftes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 10.11.2006. Der von CDU/CSU- und SPD-Franktion vorgelegte Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes sieht nun die Verlängerung der Befristung des § 52 a UrhG um weitere vier Jahre (bis zum 31.12.2012) vor. (BT-Drucks. 16/10569)
- Heise-News zum Stand zum befristeten § 52a UrhG: "Neuer Streit um Internet-Klausel für Lehrer im Urheberrecht" vom 17.9.08 (abrufbar unter:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/116072) – die Frist der für Forschung und Lehre sehr wichtigen Schrankenregelung droht am 31.12.2008 auszulaufen.
Netlaw Library – umfangreiche Linksammlung und Suchmaschine – erstellt und betrieben vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster
Bibliothekswesen und Urheberrecht
Bibliotheken in der Informationsgesellschaft – Juristische Orientierungshilfen für Universitäts- und Fachhochschulbibliotheken (Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Münster)
Charta zum gemeinsamen Verständnis von § 52a UrhG
Zur Auslegung der neuen Schrankenregelung zugunsten von Wissenschaft und Forschung, § 52 a UrhG, haben Vertreter der Bibliotheksverbände, der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels diese online abrufbare Charta (pdf) verfasst. (Stand: 02.10.2003)
Rechtskommission des DBV – Informationen und Stellungnahmen zu dieser Thematik und anderen aktuellen rechtlichen Belangen (insbesondere:
Veröffentlichungen zum Thema Urheberrecht)
Subito e.V.: Informationen zum Urheberrecht (u. a. zum Stand der Klage des Börsenvereins e.V. und der Stichting STM gegen den Freistaat Bayern und den Subito Dokumente aus Bibliotheken e.V. vom 18.6.2004 und des in dieser Rechtssache ergangenen Teilurteils vom 15.12.2005, gegen das Berufung eingelegt worden ist. Das Berufungsurteil des OLG München ist am 10.05.07 verkündet worden (Az.: 29 U 1638/06). Danach ist die Versendung digitaler Kopien im Rahmen des elektronischen Kopienversands nicht erlaubt. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da bereits Revision eingelegt worden ist.)
Pressemitteilung der TIB Hannover zum Urteil- Vorschläge zur Sicherung einer zukunftsgerichteten Literaturversorgung in Bildung und Wissenschaft – gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbands (DBV) und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zu den laufenden Beratungen zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes:
Gemeinsame Stellungnahme von DBV und Börsenverein - Die Reaktion des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” auf diese gemeinsame Stellungnahme ist in der Pressemitteilung 02/07 unter:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0207.html nachzulesen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter:
http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/2929/ (Institut für Urheber- und Medienrecht, München)
EBLIDA Position Papers and Statements (Expert Group on Information Law (EGIL))
Google Books und Urheberrecht
- Google Buchsuche: Vergleich (von der Rust Consulting Inc., dem Settlement Administrator, betriebene und von Google Inc. gehostete und technisch unterstützte Website mit Informationen und Mitteilungen zum Google Books Settlement); weitere Informationen
- Informationen zum Google Books Settlement im Weblog Archivalia
- Hintermeier, Hannes: Die Google-Strategie – Das Teuflische an diesem Plan (in: FAZ.NET vom 19.3.09)
- Google Books Settlement – Amerikanische Justiz prüft Googles Vergleich (in: Faz.net vom 29.4.09)
- Hintermeier, Hannes: Urheberrecht David gegen Googliath (in: FAZ.NET vom 29.4.09)
- Aktionsbündnis: Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, Pressemitteilung 3/09 vom 4.5.09:Autonomie für die wissenschaftlichen Autoren und freier Zugriff auf die Digitalisate wissenschaftlicher Werke bei Google Book Search
- Aktuelle Informationen der VG Wort zur Google Buchsuche – Vergleich
