20.08.2025 Obacht bei der Buchrückgabe!
Ein Bibliotheksfund aus dem Jahr 1959 gibt zu denken
Ein Aushang aus dem Jahr 1959, gezeichnet vom damaligen Universitätsrektor Dr. Wilhelm Hahn, erinnert uns an den Wert des Buches. Wie auch heute noch üblich, wurden die Bücher nach jeder Ausleihe auf ihren Zustand und damit auch auf Unversehrtheit geprüft. Am 16. Februar 1959 fiel ein Medizinstudent bei der Buchrückgabe auf, da er etliche Seiten herausgelöst und sich angeeignet hatte. Sofort wurde die Kriminalpolizei verständigt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung des Studenten konfiszierte sie eine große Sammlung von Textseiten, Tabellen und Abbildungen aus medizinischen Handbüchern und Zeitschriften der UB Heidelberg, der Stadtbücherei und anderen Bibliotheken. Am 18. Februar wurde der Student verhaftet und schon am 27. Februar „wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung in Tateinheit mit Unterschlagung“ zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Geistesgegenwärtiges Handeln des damaligen UB-Personals dürfte größere Schäden zu Lasten der Bibliotheksnutzer verhütet haben.
Das über 66 Jahre alte, leider beschädigte Plakat, das kürzlich als Zufallsfund in den historischen Beständen aufgetaucht ist, führt uns die damalige Hochachtung gegenüber dem gedruckten Buch vor Augen und ermahnt uns, auch im Digitalen Zeitalter seines Wertes eingedenk zu bleiben und pfleglich mit ihm umzugehen.
