Nur Lorscher Codex

Gunthmar

Abweichende Schreibweise: Gummar

Zusatzinformation: Gefolgsmann Karls des Großen

Erwähnungen in den Urkunden

JahrUrkundennummerSignaturBlattSpalteFunktionBezeichnungGauTeilprojektAufbewahrungsortÜberlieferungsartZum Nachweis
3Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts 721v,2rbCL I 3 (Gerichtliches Urteil Karls des Großen)Lorscher CodexWürzburg, StaatsarchivAbschrift