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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 15.1917

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Heft 4
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Habicht, Victor Curt: Eine Jugendarbeit von Louis Ascher
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Szkolny, Felix: Kunst und Umsatzstempel, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.4744#0205

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Philipp Otto Runge angelehnt hat. Ich halte es für
wahrscheinlich, dass da der Wunsch des Auftrag-
gebers, des alten Senators Johns, ein Wort mitge-
sprochen hat, das der Künstler um so eher berück-
sichtigen konnte, als ihm hier, namentlich in der
natürlichen Wiedergabe der zahlreichen unerwach-
senen Kinder, eine Hülfe erwuchs, die er nicht zu
verschmähen brauchte.

Asher hat noch keinen Bearbeiter* gefunden.
Dieser kleine Beitrag für eine kommende Dar-
stellung der Kunst und des Lebens des hambur-
gischen Malers** mag mit dem Hinweis geschlossen

* Eine kurze Übersicht findet sich in Alfred Lichtwark.

Das Bildnis in Hamburg II. ßand, Hamburg 1898. Seite 159 fF.

** Wie recht Lichtwark: a. a. O. Seite 160 mit den Worten

hat: „Wenn einmal die zerstreuten Bildniszeichnungen und

werden, dass noch mehrere Verwandte des Künst-
lers leben und dass besonders in lubischem und
hamburgischem Privatbesitz eine Reihe von Werken
des Künstlers aufbewahrt werden.

Das zum ersten Male veröffentlichte Bild der
Familiejohns-Langenimmtdeshalbeinen besonderen
Rang ein, weil es zeigt, dass die grosse Kunst Philipp
Otto Runges noch spät nachgewirkt hat, und weil
es damit für die Bedeutung dieses Künstlers aber
auch für das echt niedersächsische Festhalten an
dem einmal Erworbenen zeugt.

Lithographien und die gemalten Bildnisse von Louis Asher zu-
sammengestellt sein werden, so dürfte dieser Teil seines
Werkes seinen Historienbildern und Wandgemälden überlegen
erscheinen . . ." beweist gerade ein Bildnis wie das hier ver-
öffentlichte.

OTTO FRÖHLICHER, LANDSCHAFT MIT KÜHEN
AUSGESTELLT BEI FRITZ GURLITT, UEKLIN

KUNST UND UMSATZSTEMPEL

VON

FELIX SZKOLNY

Das Gesetz über den Warenumsatzstempel vom
20. Juni 1916 ist am 1. Oktober in Kraft getreten.
Es enthält zwei Arten von Steuern. Gemeinsam ist beiden
die Besteuerung des Umsatzes von Warenlieferungen
oder genauer der Zahlungen für Warenlieferungen. Der

Unterschied liegt darin, dass er sich bei der einen Art
um die Besteuerung des Jahresumsatzes, bei der anderen
um die Besteuerung des einzelnen Umsatzes handelt.
In der Tagespresse und den Fachzeitschriften sind bereits
zahlreiche Erläuterungen erschienen, zumal da, was bei

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