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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 2.1959

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Nr. 2
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Richter, Will: Geschichtliches und Grundsätzliches zum hessischen Elternrechtsprozess
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https://doi.org/10.11588/diglit.32957#0017
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Mitteilungsblatt

2. JAHRGAKG ■ NR. 2
MAI 1959

DES DEUTSCHEN ALTPHILOLOGENVERBANDES

Unter Mitwirkung von OStD. Leggewie und Slud. Prof. Dr. Pfister herausgegeben
von OStR. Dr. Illig (Felde bei Kiel)

I N H ALT

Will Richter:

Historisches und Grundsätzliches zum Elternrechts
prozeß in Hessen

Friedrich Walsdorff

Ein Kommentar zur Kasseler Reformschule

Otto Leggewie
Zeitschriftenschau

Mitteilungen und Hinweise

Geschichtliches und Grundsätzliches
zum hessischen Elternrechtsprozeß

von Univ. Prof. Dr. Will Richter, Göttingen

Herr Prof. Richter, sicher der beste Kenner dieses Gegenstandes, hat auf unsere
Bitte diesen Beitrag sofort zur Verfügung gestellt, obwohl er durch seine eben erfolgte
Berufung und Umsiedlung nach Göttingen sicher stark in Anspruch genommen war.
So sei ihm auch hier noch einmal herzlicher Dank ausgesprochen! D. Red.

Der 18. Februar 1958 ist in der deutschen Verfassungsgeschichte und in der
Geschichte des deutschen Schulwesens ein denkwiirdiges Datum geworden. An
diesem Tage verkiindete der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden ein Ur-
teil, durch das die hessischen Bildungspläne für die allgemeinbildenden Schulen
vom 28. 2. 1956 aufgehoben wurden, weil sie ohne Mitwirkung der Erziehungs-
berechtigten zustandegekommen und daher verfassungswidrig waren. Das Urteil
und die das Urteil auslösende Klage von neun Erziehungsberechtigten bezogen
sich auf den Artikel 56, Abs. 6 der hessischen Verfassung, der folgenden Wort-
laut hat: „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des
Unterrichtswesens mitzubestimmen, soweit die Grundsätze der Absätze 2 bis 5
nicht verletzt werden.“ Die hier gemeinten Grundsätze betreffen das Prinzip der
Gemeinschaftsschule (Abs. 2), der religiösen und weltanschaulichen Duldsam-
keit (Abs. 3), der Erziehung des jungen Menschen zur sittlichen Persönlichkeit

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