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Historisch-Philosophischer Verein <Heidelberg> [Hrsg.]
Neue Heidelberger Jahrbücher — 3.1893

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Heyck, Eduard: Zur Entstehungsgeschichte des germanischen Verfassungslebens, [2]: die Hundertschaft älter als der Staat
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https://doi.org/10.11588/diglit.29064#0243
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Zur Entstelmngsgescliiclite des germanischen
Yerfassimgslehens.

II.

Die Hundertschaft älter als der Staat.

Von

Ed. Ileyck.

Der Aufsatz auf Seite 106 — 134 im vorigen Hefte dieser Jahr-
bücher sollte (vergl. dort Seite 134) die Einleitung für eine Untersuch-
ung über den gemeinsamen Ursprung des germanischen Königtums und
Adels bilden. Da aber hierfür diesmal die Jahrbücher nicht mehr den
gewünschten Raum verfügbar hatten, ein Beitrag jedoch zugesagt war,
möge dieser hiermit erfolgende dazu dienen, noch einmal auf einen Teil
der im vorigen Hefte dargelegten Auffassungen und zwar diesmal in
breiter begründender Weise zurückzukommen. Im Wesentlichen, um
die Behauptung zu stützen, dass die germanische Hundertschaft schon
vor jeglichem germanischen Staatswesen vorhanden und in Wirksamkeit
gewesen sei. Merkwürdiger Weise ist die Frage nach dem gegenseitigen
Altersverhältnisse der germanischen Verfassungskörper von den Histo-
rikern und Rechtshistorikern meistens als nebensächlich oder gar nicht be-
handelt worden, sie haben sich in der Regel damit genug gethan, jene In-
stitute nebeneinander in ihren Eigenschaften, dabei übrigens gerade neuer-
dings noch vielfach in höchst aufschlussreicher und förderlicher Weise, dar-
zustellen. Dagegen stellt sich mit voller Bestimmtheit Gierke jene Frage,
»wie die Hundertschaften entstanden sind, ob aus Erweiterung des Ge-
schlechts vor oder nach der Bildung von Völkerschaften, ob umgekehrt
aus Gliederungen der einst nur in Sippen zerfallenden Völkerschaft,
und wenn das Letztere der Fall, ob durch natürliche Verzweigung und
Sonderung, ob vielmehr durch bewusste Einteilung der Männer für Heer
 
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