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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 5.1888

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G., A.: Das Kloster und die Klosterkirche in Neresheim, [7]
DOI Artikel:
Roth, Rudolf: Die ehemaligen neun Kaplaneien in Leutkirch, [3]: Von ihrem Ursprunge an bis zur Jetztzeit oder bis zu deren Aufhebung und Einziehung
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https://doi.org/10.11588/diglit.20203#0064

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59

Daß es Meister Knoller als sei» vollkommenstes ansah, glaubt
man daraus entnehme» zn dürfen, daß er seinen Namen links
unten hinschrieb: Martin Knoller lecik 1771. Außer dieser
seiner Unterschrift finden wir sonst keine auf irgend welchem
Bilde. (Fortsetzung folgt.)
Die ehemaligen neun Raglaneien in Lentkirch.
Bon ihrem Ursprünge an bis zur Jetztzeit oder
bis zn deren Aufhebung und Einziehung.
Mitgeteilt von And. Noth, senior.
(Fortsetzung.)
2. Die KaPlanei n U benkam IVlnrinm Vir § inem
ek tVlnkrem 6o1oro8Lm oder die Herrenmeß-
Pfründe, gestiftet 1346—1396.
Konrad Jter, Bürger von Lentkirch, stiftete 1346
auf dem Ablösnngsaltar zur schmerzhaften Mutter Gottes
(mnker Oolorosa) in der St. Martinskirche in Lentkirch eine
ewige heilige Messe. Weil der Kaplan dieser Stelle vor der
Reformation verpflichtet war, vor jeder Magistratssitznng eine
heilige Messe zu lesen, so wurde diese Kaplanei auch
„HerrenmeßPfründe" genannt. Andere legten ihr wieder
den Namen des Stifters bei: Jtersche Kaplanei. Der richtige
Name ist aber: »Kaplan ei ncl denknm tVlnrinm Vir-
gin e m ekiAntrem ctolorosnm.«
Konrad Jter kaufte zur Dotation dieser Kaplaneistelle vom
Benediktinerkloster in Bregenz um 145 Pfund Pfennige (141 M.
89 Pf.) Hanptgut (Kapital) den Zehnten in Lauben. In der
ansgestellten Urkunde heißt es: „Mit Zustimmung des Vogtes,
Gras Wilhelm von Montsort, verkaufen wir den Zehnten der
Höfe in Lauben und dem Gute, genannt Aichach, zwischen
Lentkirch und Altmanshosen gelegen, mit allen Rechten und
Nutzungen, alles was wir in nnserm „Gedinge" haben, nach
allen geistlichen und weltlichen Gerichten um obgenannte
Summe an Conrad, genannt der Jter, geschehen mit des
Klosters Jnsiegel am 26. Dezember 1346."
Konrad Jter hatte aber, wie es scheint, die Sache bald
in die Hände des Magistrats gelegt. In einer weiteren Urkunde,
ansgestellt von Hans Nnding und seinem Sohne, beide Bürger-
in Biberach, heißt es: „Wir verkaufen den halben Zehnten in
Balterazhofen und Wielazhosen, wie wir denselben bis ans
heute als ein — vom heiligen Reich — erhaltenes Lehen mit allen
Rechten und Nutzungen zu dem lieben Franen-Meß-Altar
oder zur schmerzhaften Mutter Gottes, besessen, an den Bürger-
meister und Rat der Stadt Lentkirch für 44 Pfund Heller
(42 M. 52 Pf.). Geschehen und beglaubigt mit dem Stadt-
Sekretariats-Jnsiegel am 28. März 1390."
Die andere Hälfte des Zehnten in diesen Orten, welcher
ebenfalls ein Neichslehen war, mußte Konrad Jter, da
derselbe bereits dieser Kaplaneipfründe angehörte, schon
früher erworben haben. Der Landvogt erteilte diesen Er-
werbungen den lehensherrlichen Konsens. Nachdem noch ver-
schiedene Einkünfte für diese Kaplanei erworben worden waren,
stellte der Magistrat in Lentkirch eine eigene Stiftnngs- und
Dotations-Urkunde ans, um die Genehmigung des Bischofs
von Konstanz und Abtes in StamS, letzteren als Patronats-
herrn der Psarrstelle, zu erhalten. Als Einkünfte für diese
gestiftete Kaplanei sind in der Dotations- Urkunde anfgeführt:
der Zehnten aus den Höfen in Lauben und 8 Pfund Heller (7 M.
83 Pf.) Zinse; der Zehnten in Balterazhofen und Wielazhosen;
ans einem Hofe in Niederhofen, genannt: „Unser lieben Frauen-
gütle", zu 4 Malter Haber angeschlagen — es war dieses
das eigentliche Widdumsgut zu dieser Stelle, welches später

als ein Lehen an verschiedene Besitzer verliehen wurde —, ein
Baindle vor der Stadt (Nannenbacherthor), nebst noch anderen
Einkünften ans Höfen von Niederhofen, Herlatzhofen und
Lauben.
Nach dem Willen des Stifters soll der Kaplan ver-
pflichtet sein, alle Tage mit Ausnahme des Dienstages, ans
dem Altar der schmerzhaften Mutter Gottes eine hl. Messe
zu lesen. Für den Stifter und seine Familie sind alle 14
Tage dreimal, oder jährlich 78, und am 18. Dezember ein
Jahrtag mit Requiem und drei weitere Messen zn lesen. Letz-
teres wurde jedoch dahin abgeändert, daß der jeweilige Kaplan
am 18. Dezember und den darauffolgenden Tagen vier Messen
und ebensoviele Vigilien und Noktnrnen zn lesen habe.
Die Urkunde ist beglaubigt mit dem Stadt-Sekretariats-Jn-
siegel am 22. Februar 1396. — Die beiden Bestätigungen
vom Abte in Stams und dem Bischöfe in Konstanz waren
bald eingetroffen und später noch eine Urkunde vom kaiserlichen
Notar ansgefertigt worden.
Der Bürgermeister und Rat der Stadt Lentkirch besaß
über die Höfe in Lauben das rechtliche Lehen. Die Besitzer
derselben mußten bei der Uebernahme eines Gutes als Ehrschatz
je Eimer vom besten Landwein, den man in der Stadt
schenkt, abgeben. Zugleich waren sie verpflicht, eine jährliche
und ewige Korngülte von vier Malter Haber und ein Malter
Veesen Lentkircher Maß, nebst einem jährlichen Hnbgelde von
fünf Pfund Heller (4 M. 88 Pf.) zu entrichten.
Die Kaplaneipfründe hatte zwar noch manchen Zuwachs
von Einnahmsqnellen erhalten, allein sie tonnte sich dennoch
nicht auf die normalmäßigen Kongrna hinanfschwingen. Da
dieses auch bei der St. Kilians- und St. Leonhards-Kaplanei
zutraf, so wurde letztere (siehe unten) 1664 aufgehoben und
deren Einkünfte zur Hälfte der Kaplanei denknm tVlnriam
Vir^inem ek mntrem ckolorosnm und die andere Hälfte mit der
St. Kilianskaplanei (siehe ebenfalls unten) vereinigt. Die Ob-
liegenheiten der aufgelösten Kaplanei zn St. Leonhard wurden
bei entstandener Streitigkeit 1728 dahin entschieden, daß eine
jede Kaplaneistelle die Hälfte hievon zn übernehmen hatte.
Vermöge bischöflicher Dekrete vom 3. September 1768
und 9. Februar 1770 wurde die Anordnung getroffen, daß
das ganze Einkommen der St. Leonhardökaplanei dem jeweiligen
Besitzer der Kaplaneistelle denknm Finriam VirZinem et
iVlntrem Oolorosnm mit der Verpflichtung überlassen werden
solle, daß derselbe an die St. Kilians-Kaplaneistelle, ohne
Rücksicht ans Unglücksfälle, z. B. Hagelschlag oder Mißwachs,
jährlich 150 fl. zn bezahlen habe.
Durch die Inkorporation der St. Leonhardspfründe hatte
die Kaplanei zur schmerzhaften Mnttergottes zwar an Ein-
kommen gewonnen, so z. B. den Zehnten von Attenhofen
(Pfarrei Zeit) und noch verschiedene andere Zehnten, Gülten
und Gebühren, allein es war derselben auch eine größere Last
erwachsen. Außer den bereits eigenen stiftnngsmäßigen Ob-
liegenheiten mußte sie von der St. Leonhardskaplanei noch die
Verpflichtung von jährlichen 26 heiligen Messen übernehmen.
Ein bischöfliches Dekret von 1712 verordnete, daß die
Kapläne verpflichtet seien mit dem Pfarrer und seinem Vikar
im Turnus zu predigen; auch haben die Kapläne nach uralter
Bestimmung im Beichtstühle die nötige Aushilfe zn leisten.
Der Kaplan dieser Stelle hatte die noch weitere Verpflichtung,
Dienstags, Mittwochs und Donnerstags die Frühmesse zu
lesen. — Für die Predigtaushilfe hatte ehedem der Pfarrer
die Verpflichtung, einem Benefiziaten jährlich 15 fl. zu bezahlen
und verschiedene Mahlzeiten zu geben. Allein durch Dekret
des katholischen Kirchenrats vom 16. Juni 1824 und des
 
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