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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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IV. Ritual und Recht

Die vierte Sektion der Ausstellung ist dem Konnex zwischen „Ritual und Recht“ gewidmet. Dem Mittelalter war die Selbstverständlichkeit, mit der heute Recht verschriftlicht wird, noch weitgehend fremd. Die Legitimation mündlich getroffener Gerichtsentscheidungen wie auch des Strafvollzugs war daher auf Symbole und Gesten angewiesen (HinweisNr. IV.2, HinweisIV.5). Das Bild eines Richters, unter dessen Vorsitz die Schöffen zu Gericht sitzen, stellte jedoch nicht nur den Akt der konkreten Urteilsfindung dar. Es bildete zugleich die Gerichtshoheit ab, die das fürstliche Laiengericht für sich beanspruchte, wie auch die Inszenierung von Rang und Status derjenigen, die dort Sitz und Stimme hatten (HinweisNr. IV.2, s. auch HinweisIV.1).

Im Unterschied zu modernen Vorstellungen war das Gericht bis ins Spätmittelalter freilich nicht der einzige Ort, an dem Recht „gefunden“ werden konnte. Der Sieg einer der Gegner im Zweikampf etwa wurde als legitimes Gottesurteil gewertet (HinweisNr. IV.4). Die Erklärung der Fehde zwischen Konfliktparteien wurde erst spät als Faustrecht geächtet, sondern war als legitime Form der Selbsthilfe akzeptiert (HinweisNr. IV.3). Zwischen Fehde und Krieg war in den Augen der Zeitgenossen damit nur schwer zu scheiden. Für beide galten damit auch ähnliche Mechanismen der Beilegung und des Friedensschlusses, wie sie in den letzten Exponaten der Ausstellung zum Ausdruck kommen (HinweisNr. IV.8-9).

Vorschau der Exponate

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