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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Universitätsbibliothek

IV. Ritual und Recht

Holzschnitt: Vom Hängen und Rädern

IV.5 Vom Hängen und Rädern

Ulrich Tenngler, Laijen Spiegel. Von rechtmässigen ordnungen in
Burgerlichen vnd peinlichen regimenten, Straßburg: Hupfuff 1510

Holzschnitt
Heidelberg, Universitätsbibliothek, I 3308 D Folio RES, fol. 83b

1509 erschien das juristische Werk des Höchstetter Landvogtes Ulrich Tenngler, das Hilfe und Anleitung für Laien bei der Rechtsprechung sein sollte.

Das dritte Kapitel bietet einen Überblick über die Mittel, die Laienrichter zur Bestrafung verhängen konnten. Im begleitenden Bild ist ein befestigter Platz dargestellt, auf dem eine Vielzahl von Körperstrafen vollzogen werden.

Ein Straftäter wird verbrannt, ein anderer gehängt, ein dritter gerade enthauptet. Augen werden ausgestochen, Ohren abgeschnitten, am unteren Bildrand hackt der Henkersgeselle eine Hand ab.

Viele der dargestellten Strafen sind spiegelnd, sie verweisen symbolisch auf das begangene Verbrechen. So wurde dem Lügner die Schwurhand abgeschlagen, der Brandstifter wurde verbrannt. Andere Hinrichtungsarten zeigten soziale Unterschiede an: Der Galgen galt als ehrloser als die Enthauptung.

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