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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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IV. Was vom Leben übrig bleibt: Wege, Irrwege und Neuanfang

Letztwillige Verfügung und Körperspendeausweis

Im Rahmen des Körperspendeprogramms nimmt das Heidelberger Institut für Anatomie und Zellbiologie pro Jahr aktuell rund 100 neue Vermächtnisse entgegen. Die Bereitschaft zur Körperspende ist allerdings deutlich höher: Während eines Jahres wollen rund 600 Menschen aus ganz Deutschland ihren Körper nach dem Tod der Universität Heidelberg zur Verfügung stellen. Körperspender vermachen ihren Körper bereits zu Lebzeiten durch eine „letztwillige Verfügung“ einem Anatomischen Institut. Ein solches juristisches Vermächtnis kann von beiden Seiten jederzeit widerrufen werden. Eine Vergütung der Körperspende ist ausgeschlossen, jedoch übernehmen die meisten Institute die Beisetzungskosten sowie die Grabpflege.

Das Heidelberger Anatomische Institut akzeptiert nur Verfügungen von Personen, die das fünfzigste Lebensjahr vollendet haben und deren Wohnsitz im Einzugsgebiet von Heidelberg liegt. Es werden pro Jahr nur so viele Körperspenden angenommen, wie für Aus- und Weiterbildungszwecke benötigt werden. Personen mit infektiösen oder meldepflichtigen Erkrankungen sind von einem solchen Vermächtnis ausgeschlossen, außerdem wird zugunsten einer Organspende auf die Körperspende verzichtet. Die „Letztwillige Verfügung“ kommt auf Initiative des potentiellen Körperspenders zu Stande. Das Vermächtnis muss eigenhändig in vierfacher Ausfertigung vom Körperspender unterschrieben werden und wird vom Direktor des Instituts gegengezeichnet. Zusammen mit dem Körperspende-Ausweis werden zwei Originale an den Körperspender zurück geschickt, zwei Exemplare verbleiben im Institut.

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