Navigation überspringen
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Universitätsbibliothek


II. Geschichte der Anatomie in Heidelberg im 19. und frühen 20. Jahrhundert

„Von den Toten lernen wir zum Heil und Nutzen der Lebenden.“

Max Fürbringer informierte im Oktober 1904 das Bürgermeisteramt und die Ortspolizeibehörde von Neckarkatzenbach mit einem Schreiben über die neuen Bestimmungen zur Ablieferung von Leichen an die Anatomie, die das „Grossh. Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts“ am 12. August des Jahres erlassen hatte. Darin zeigt er auch die Konsequenzen auf.

Man habe, so Fürbringer, durch die Erweiterung des Reklamationsrechts der Angehörigen zwar der „Humanität und Rücksichtsnahme gegen die Anverwandten in Baden in weitgehendster Weise Rechnung getragen“, allerdings sei aufgrund des eingetretenen drastischen Rückgangs der Zahl der an die Anatomie abgelieferten Leichen der anatomische und der „operativ-chirurgische Unterricht“ gefährdet.

Fürbringer argumentierte, dass trotz der Einlieferung eines Verstorbenen eine kirchliche Einsegnung und Bestattung stattfinden könne und man jederzeit bereit sei, den Angehörigen und Behörden Auskunft über die Todesursache zu geben. Im Gegenzug erbat er von den Behörden, die Arbeit des Anatomischen Instituts zu fördern, indem dafür gesorgt werde, dass die Körper der Verstorbenen möglichst schnell und vor allem unversehrt abgeliefert würden.

zum Seitenanfang